CDU Landtagsabgeordneter für Magdeburg Stadtfeld-Ost, Altstadt und Ostelbien
Erste Landtagssitzung im Jahr 2017
Am 02. und 03. Februar tagte der Landtag zum ersten Mal im Jahr 2017. Die Tagesordnung war wirklich umfänglich. Am ersten Tag gab es unter anderem eine Regierungserklärung zum Thema Unterrichtsversorgung durch den Bildungsminister Marco Tullner. Für die Kommunen war besonders der Beschluss des Landtages zum Finanzausgleichsgesetzes am gleichen Tag von großer Bedeutung. Damit wurden im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen 182 Millionen zusätzlich für die Gemeinden, Städte und Landkreise zur Verfügung gestellt. Die Koalition, insbesondere die CDU, hat damit ihre Versprechen bzgl. einer besseren Finanzausstattung der Kommunen eingehalten. Als Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Sachsen-Anhalt begrüße ich diese nachhaltige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch diesen Beschluss ausdrücklich. Insbesondere das die Gesamtsumme von über 1,6 Mrd. € jetzt bis 2021 im kommunalen Finanzausgleichs festgeschrieben ist schafft Planungssicherheit für die Verantwortlichen vor Ort.
Am Freitag ging es in aktuellen Debatten unter anderem um die öffentliche Sicherheit sowie dem Umgang mit der Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt. Ich selbst habe wieder zu drei Themen gesprochen. Zum einen zur Einbringung (ersten Lesung) eines Gesetzes zur Errichtung eines regionalen klinischen Krebsregisters. Dieser wurde in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Meiner zweiter Redebeitrag bezog sich auf die beantragte Überarbeitung des Bestattungsgesetzes. Hier habe ich den Novellierungsbedarf anerkannt und mich zeitgleich für einen würde- und respektvollen mit den Verstorbenen und eine Bestattungskultur die diesen Namen auch verdient ausgesprochen. Recht kurzfristig habe ich noch eine Rede zur elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber übernommen. Dabei äußerte ich Zweifel ob deren Notwendigkeit wegen der derzeitigen schnellen Behandlung der Asylbegehren und machte deutlich, dass diese nicht gegen den Willen der Kommunen eingeführt werden darf. Auch dieser Punkt wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur weiteren Beratung überwiesen.